Erkrankungen und Unterrichtsbefreiungen
Bei Erkrankung Ihres Kindes muss die Schule unverzüglich verständigt werden. Im Falle einer telefonischen Benachrichtigung ist eine schriftliche Mitteilung möglichst bald nachzureichen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Unterrichtsbefreiung nur in dringenden Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag von der Schulleitung genehmigt werden kann.

Formular Entschuldigung bei Unterrichtsversäumnis

Formular Entschuldigung nach Krankheit (PDF)

 

Fehlzeiten melden über Elternnachricht

https://elternnachricht.de/krankmeldung