Die Grundschule Höhenrain braucht Sie!

Sie sind hier schon zur Schule gegangen, Ihre Kinder gehen oder sollen hier zur Schule gehen, Ihre Enkel sind oder waren hier.

Leider ist unser Aufwandsträger die Gemeinde seit einigen Jahren einem stark wachsendem Spardruck unterworfen. Das bedeutet, dass die vielen kleinen Anschaffungen die den Unterricht abrunden wie zum Beispiel Klassenlektüren, Klassenbibliotheken, künstlerischer Bedarf, zum Teil auch die größeren Dinge wie Computer oder Spielgeräte im Pausenhof nicht oder nur zum Teil von der Gemeinde getragen werden. 
TischtennisplatteHier springt der Förderverein ein. Seit 2002 ermäßigen wir die Kosten für die Unterrichtsmaterialien (aktuell 10€ je Kind), bezuschussen Fahrten und Ausflüge, statten die Klassen mit altersgerechten Büchern aus, finanzieren die Projekttage mit und spendieren zu Nikolaus, Fasching oder im Sommer auch einmal was Süßes. Zusätzlich ermöglichen wir Events wie zum Beispiel den Trommelzauber.

Trommelzauber

Die ganze Schule trommelt

Wir finanzieren uns über Mitgliedschaft (Mindestbeitrag pro Schuljahr nur 6€, 😁 steuerlich absetzbar, viele unterstützen mit höheren Beiträgen) und Spenden. Unser aktuelles Jahresbudget beträgt so ca 1800€.

Herz im Schulhof

Ein Herz für unsere Kinder

Spenden Sie, oder werden Sie Mitglied !

Spenden auf das Konto des Fördervereins der Volksschule Höhenrain e.V. überweisen
meine Volksbank Raiffeisenbank eG, IBAN: DE07 7116 0000 0003 2027 71 BIC: GENODEF1VRR
und falls Sie eine Spendenquittung wünschen auf der Überweisung im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse angeben. 

Um Mitglied zu werden senden Sie den Mitgliedsantrag an die Schule, gern auch per mail, oder geben ihn bei einem Vorstandsmitglied ab. Den aktuellen Mitgliedsantrag finden Sie hier.

Viele kleine Beiträge können so für unsere Kinder eine große Wirkung entfalten.

Hier die Datenschutzordnung für die Mitglieder der Fördervereins.

Wir sind wegen Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung nach dem Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer des Finanzamtes Rosenheim,StNr 156/108/32315 vom 07.09.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 bis 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Zuwendungen wie Spenden und Mitgliedsbeiträge können daher als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Wir stellen eine Zuwendungsbestätigung erst ab 200€ aus, außer sie wird separat angefordert.