Kaufbrief ad 32 fl für die Gemeinde Höhenrain das Schulhaus betreffend am 30. März 1841


Michael Westermaier, Maierbauer von Großhöhenrain erklärt, daß sein Vorfahre Peter Überloher Ende 1834 an die Gemeinde Höhenrain außergerichtlich von dem sogenannten Acker im Zell zur Erbauung eines Schulhauses, darauf 40 Dezimale verkauft habe. Er und sein Eheweib Ursula erklären nunmehr, daß sie diesen außergerichtlichen Verkauf hiermit bestätigen und daß sie zugleich den Kaufpreis von 32 Gulden erhalten haben, und daher der Gemeinde Höhenrain das Eigentum und den Besitz des genannten Grundstückes unter der gesetzlichen Gewährschaftsleistung überlassen und die für das übrige Grundstück konstituierte servitus aquae ductae (Wasserableitungsrecht) wiederholt einräumen.

Der Gemeindevorsteher Thomas Stacheter und das Gemeindeausschußmitglied Emmeran Vollert, Wimmerbauer von hier übergeben das amtliche Umschreibungszeugnis vom 1.Febr und den grundherrlichen Konsens vom 10.März dieses Jahres und nehmen im Namen der Gemeinde förmlich Besitz von dem mehrgenannten Grundstück auf welchem seit einigen Jahren das Schulhaus Nr. 18 ½ erbaut ist, und übernehmen damit zugleich die darauf vorhandenen Lasten, als zur Hofmark Höhenrain 23 kr 7 fl jährliche Stift und zum Königl. Rentamt 7 fl einfache Grundsteuer womit beschlossen, vorgelesen und unterzeichnet wurde hierzu

X (Unterschrift) Michael Westermaier, Ursula Westermaier, Thomas Stacheter, Vorstand, Emmeran Vollert

30.3.1841

Gräfl. von Arco Patrimonialgericht Höhenrain

Großhauser